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Bürgerhaus Kelter

Schmuckstück der Gemeinde

Bürgerhaus Kelter

Die Winterbacher Kelter wurde um 1750 erbaut und wird heute als Bürgerhaus genutzt. Sie ist Zeuge für die Bedeutung der Winterbacher Weingärtner in früherer Zeit.

Als Schmuckstück der Gemeinde Winterbach eignet sie sich bestens für festliche Anlässe (Hochzeiten, Jubiläen, Vereinsfeste) und für kulturelle Veranstaltungen (Konzerte, Ausstellungen, Lesungen).

Anschrift:
Ritterstraße 3  
73650 Winterbach
Fon: 07181/41461

Hausmeister:
Herr Kübler
Mobil: 0160/7112910

Bestimmungen für die Benutzung des Bürgerhauses "Kelter"

Bitte vor Antragstellung Termin mit dem Rathaus (Fon: 07181/7006-13) abklären.

Beim Bürgerhaus handelt es sich um eine ehemalige Kelter, die 1982/83 zum Bürgerhaus umgebaut wurde. Es gibt den Keltersaal, der sich durch sein offenes Fachwerk als Festsaal anbietet. Er bietet Platz für ca. 110 Personen. Die Nebenräume Waagstüble (für ca. 20 Personen) und die Trollingerstube (für ca. 25 Personen) können separat oder zusammen angemietet werden. Für die Bewirtung (Speisen und Getränke) muss man grundsätzlich einen Winterbacher Wirt oder Partyservice nehmen, welcher bei der Veranstaltung auch anwesend sein muss. Ausschließlich die Nebenräume können von Winterbacher Bürgern in eigener Regie bewirtschaftet werden.

Für den Auf- und Abbau der Tische und Stühle ist der Veranstalter selbst zuständig (oder evtl. der Wirt wenn mit ihm so vereinbart). Die Räume einschließlich Nebenräume und Foyer müssen nach der Veranstaltung in besenreinem Zustand hinterlassen werden. Die Tischplatten müssen feucht abgewaschen werden. Die Küche ist in gereinigtem Zustand zu hinterlassen. Auch der Boden muss nass gewischt werden.

Die regelmäßige abendliche Benutzung des Bürgerhauses endet um 24.00 Uhr. Ausnahmen gelten nur freitags und samstags bis 2.00 Uhr. Die Musik darf jedoch nur bis 1 Stunde vor Veranstaltungsende spielen. Musik- und Gesangsdarbietungen dürfen ab 22.00 Uhr nur in solcher Lautstärke durchgeführt werden, dass die Nachbarschaft nicht belästigt wird.

Der Lärmgrenzwert von 45 db(A) muss eingehalten werden. Der Gastwirt muss Lärmmessungen durchführen und die Kapelle gegebenenfalls anweisen, die Lautstärke zu reduzieren. Bei Verstößen muss ein Bußgeldverfahren gegen die verantwortlichen Personen eingeleitet werden.

Beschädigungen jeglicher Art sind nach der Veranstaltung sofort beim Hausmeister zu melden.

Hier geht es zum Antrag auf Benutzung des Bürgerhaus "Kelter" und Liste der Gastronomen

Veranstaltungen

In Winterbach ist immer was los. Wann, wo und was erfahren Sie im Veranstaltungskalender der Gemeinde.

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Weitere Informationen

Ansprechpartner

Gemeindeverwaltung Winterbach
Frau Bühler und Herr Henkel 
Marktplatz 2
73650 Winterbach
Fon 07181/7006-13 oder -19 
Fax: 07181/7006-36 
b.buehler@winterbach.de
m.henkel@winterbach.de

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Kontaktdaten

Gemeindeverwaltung Winterbach | Marktplatz 2 | 73650 Winterbach | Fon: 07181/7006-0 | Fax: 07181/7006-35 | E-Mail