Wahljahr 2024: Gemeinde Winterbach

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Öffentliche Bekanntmachung der Wahlvorschläge zur Wahl des Gemeinderats am 09. Juni 2024

Zur Wahl des Gemeinderats am 09.06.2024 hat der Gemeindewahlausschuss am 08.04.2024 die nachstehend aufgeführten Wahlvorschläge zugelassen.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Datei-Download (PDF-Datei).

Kommunalwahl und Europawahl am 9. Juni 2024 - Allgemeine Infos

Alle fünf Jahre werden in den Gemeinden des Landes sowie in den Landkreisen die Kommunalvertretungen gewählt. Die nächste Wahl findet am Sonntag, 9. Juni 2024 statt. Die Kommunalwahl wird erneut gemeinsam mit der Europawahl durchgeführt.

Bei den Kommunalwahlen wird über die Gemeinde- und Ortschaftsräte in den Städten und Gemeinden in Baden-Württemberg ebenso abgestimmt wie über die Mitglieder der  Kreistage und die Mitglieder der Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart.

Umfassende Informationen rund um die Kommunalwahlen 2024 finden Sie hier sowie hier (PDF-Datei).

 

Neue Altersgrenze für die Kommunalwahl

Bei der Kommunalwahl 2024 in Baden-Württemberg dürfen erstmals auch Jugendliche ab 16 Jahren kandidieren (passives Wahlrecht). Bisher konnten sie bereits ihre Stimme abgeben (aktives Wahlrecht), aber nicht selbst in kommunale Gremien gewählt werden.

Ein ausführliches Online-Dossier zur Wählbarkeit ab 16 Jahren finden Sie hier.

Wie wählt man richtig?

Im diesem Erklärfilm zur Kommunalwahl wird anschaulich erklärt:

1. Wer wahlberechtigt ist,

2. Wo man seine Stimme abgeben kann,

3. Wer genau gewählt wird,

4. Wie man den oder die Stimmzettel ausfüllt,

5. Was kumulieren und panaschieren bedeutet,

6. Wann der Stimmzettel ungültig wird und

7. Was man ins Wahllokal mitnehmen muss.

Broschüren der Landeszentrale für politische Bildung in einfacher Sprache finden Sie in diesem Dokument (PDF-Datei).
 

„Schablonen für sehbehinderte und blinde Menschen

Zur Wahl der Abgeordneten des 10. Europäischen Parlaments in der Bundesrepublik Deutschland am 9. Juni 2024 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgeru-
fen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man wegen schlechten Sehens die Wahlunterlagen selbst nicht lesen kann?

Für die Wahl zum Europäischen Parlament am 9. Juni 2024 haben blinde und sehbehinderte Wahlberechtigte die Möglichkeit zur barrierefreien Teilhabe. Dazu werden
von den Blinden- und Sehbehindertenverbänden kostenfrei eine spezielle Stimmzettelschablone und eine vorgelesene Beschreibung des vollständigen Stimmzettelin-
halts als aufgesprochene CD-Version zur Verfügung gestellt. Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der
Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht.

Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie eine Schablone und eine Audio-CD mit der
Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: 0761/36122 (Festnetznummer Deutsche
Telekom).

Wegen der jüngsten Mitteilung des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbands e.V. (dazu Nr. 1.5) bietet sich folgende Ergänzung an:
„Ab Ende April 2024 besteht auch die Möglichkeit, vom Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. Informationen zu den Stimmzettelinhalten barrierefrei im In-
ternet unter www.dbsv.org/wahlen sowie telefonisch unter 0800 00 09 67 10 (gebührenfrei) zu erhalten.“

Wahlhelfer (m/w/d) für die Wahlen am 09.06.2024 + 10.06.2024 und 30.06.2024 gesucht

Möchten Sie sich aktiv an einer Wahl beteiligen? Nutzen Sie die Gelegenheit, mittendrin zu sein und ein Stück Demokratie „live“ zu erleben. Die Gemeinde Winterbach sucht für die kommende Europa‐, Regional-, Keistags‐ und Gemeinderatswahl sowie für die Bürgermeisterwahl im Frühjahr 2024 noch interessierte Wahlhelferinnen und Wahlhelfer.

Am Sonntag, 09.06.2024, finden in Winterbach

  • die Wahl des Gemeinderates der Gemeinde Winterbach
  • die Wahl des Kreistages des Rems-Murr-Kreises
  • die Wahl der Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart
  • die Wahl des Europaparlaments

statt.
 

Am Sonntag, 30.06.2024, findet in Winterbach

  • die Bürgermeisterwahl statt.

Wir suchen für die Durchführung der Wahlen engagierte Bürgerinnen und Bürger, die als Wahlhelfer im Wahlvorstand mithelfen. In der Gemeinde Winterbach werden insgesamt 9 Wahlvorstände gebildet; 7 in den allgemeinen Wahlbezirken und zwei Wahlvorstände für den Briefwahlbezirk.

Zur Tätigkeit als Wahlhelfer gehört sowohl das Mithelfen beim eigentlichen Wahlvorgang als auch das Auszählen der Stimmen nach Abschluss der Wahl am Wahlabend und am Montag, 10.06.2024.

Gewählt werden darf am Sonntag in der Zeit von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr.

Am Wahlsonntag werden 2 Schichten gebildet:

Schicht 1       7.30 Uhr bis 13.00 Uhr und
Schicht 2       12.45 Uhr bis 18.00 Uhr.


Einsatz bei Briefwahlauszählung: Ab 14.00 Uhr bis zum Abschluss der Auszählung.

Die Ermittlung des Wahlergebnisses findet im Anschluss ab 18.00 Uhr statt. Alle Mitglieder der Wahlvorstände helfen bei der Auszählung mit, egal in welcher Schicht sie vorab eingeteilt waren. Zuerst werden das Ergebnis der Europawahl und das Ergebnis der Regionalwahl ausgezählt.

Am Montag, 10.06.2024 ab 7.45 Uhr erfolgt die Auszählung des Wahlergebnisses des Kreistages und Gemeinderates im Rathaus. Die Gemeindeverwaltung bleibt daher an diesem Tag geschlossen, da die Ergebnisfeststellung den gesamten Tag andauern wird. Die Ermittlung des Wahlergebnisses erfolgt elektronisch mithilfe einer Software am Computer.

 

Rahmenbedingungen

Das sind die Voraussetzungen bei dieser Aufgabe:

  • Wahlberechtigung: Als Wahlhelfende müssen Sie wahlberechtigt sein, d.h. Sie benötigen (außer für die Bürgermeisterwahl) die deutsche Staatsbürgerschaft. Auch für die Gemeinderats‐ und Europawahl benötigen Sie diese, da zeitgleich die Regionalwahl durchgeführt wird.
  • Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit: Für Ihren Einsatz als Wahlhelfer oder Wahlhelferin erhalten Sie eine Entschädigung nach der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit der Gemeinde Winterbach.
  • Wahlhelfer oder Wahlhelferinnen müssen ihr Amt unparteiisch wahrnehmen. So dürfen sie zum Beispiel während ihrer Tätigkeit kein Zeichen sichtbar tragen, das auf ihre politische Überzeugung hinweist. Wahlhelfer sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Sie werden vor der Wahl in die Aufgaben eingewiesen. In jedem Wahlvorstand wirken erfahrene Helferinnen und Helfer mit, so dass auch Wahlhelfer ohne Vorkenntnisse eingesetzt werden können.

Die Auswahl der Bewerber erfolgt durch das Wahlamt. Nach abgeschlossener Besetzung aller Wahlvorstände werden Sie Ihre Berufung in einen Wahlvorstand schriftlich per Post erhalten. Wenn Sie Interesse haben, bei den Wahlen im Jahr 2024 mitzuarbeiten, melden Sie sich über diesen Link.

Für Rückfragen steht Ihnen während der Öffnungszeiten Frau Eidelloth gerne zur Verfügung. Telefonisch unter Telefonnummer: 07181 7006-1106 oder per E-Mail.


Datenschutz:

Die Gemeindewahlbehörden dürfen personenbezogene Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, Telefonnummern, Zahl der erfolgten Berufungen und die dabei ausgeübte Funktion) von Wahlberechtigten zum Zweck ihrer Berufung zu Wahlhelfern erheben und weiterverarbeiten. Die Verarbeitung der Daten darf auch für künftige Wahlen erfolgen, sofern die Betroffenen der Verarbeitung ihrer Daten nicht widersprechen.

Bitte melden Sie sich auch dann bei uns, wenn Sie bereits bei früheren Wahlen geholfen haben und die Wahlen wieder unterstützen möchten.