Ergebnis der Gemeinderatswahl korrigiert
icon.crdate03.07.2024
Das vorläufige Ergebnis der Gemeinderatswahl vom 9. Juni 2024 wurde korrigiert.
Die Gemeindeverwaltung Winterbach informiert, dass das vorläufige Ergebnis der Gemeinderatswahl vom 9. Juni 2024 nachträglich korrigiert werden musste. Im Rahmen der Auszählung wurden durch Wahlhelfer irrtümlicherweise insgesamt drei Stimmzettel für ungültig erklärt, die nun doch in das Ergebnis einfließen.
Insgesamt kamen durch die Neubewertung 25 Stimmen neu hinzu, eine äußerst geringe Veränderung angesichts von insgesamt fast 69.000 abgegebenen Stimmen. Aufgrund des komplizierten Sitzzuteilungsverfahrens und des sehr knappen Stimmenergebnisses bei der Gemeinderatswahl hat diese Korrektur dennoch konkrete Auswirkungen auf die Sitzzuteilung: Der knapp errungene Ausgleichssitz für die CDU fällt weg, sodass die CDU-Fraktion in der kommenden Wahlperiode von 2024 bis 2029 vier statt wie bislang angenommen fünf Mitglieder stellen wird. Der Winterbacher Gemeinderat wird somit aus 18 Ratsmitgliedern sowie dem Bürgermeister bestehen. Zur Feststellung des neuen amtlichen Ergebnisses ist der Gemeindewahlausschuss am Abend des 2. Juli 2024 erneut zusammengetreten.
Der Fehler bei der Auszählung im Wahlbezirk war zustande gekommen, weil drei Stimmzettel für ungültig erklärt worden waren, nachdem die jeweiligen Wähler bei mehreren Kandidatinnen und Kandidaten die sogenannte Häufungszahl überschritten hatten. Sie gaben somit den zur Wahl stehenden Personen jeweils mehr als nur die erlaubten ein bis drei Stimmen. So wurden einzelnen Kandidaten zehn, acht, fünf oder sechs Stimmen gegeben. Solange die Gesamtzahl der zu vergebenden Stimmen nicht überschritten ist, werden in diesem Fall im Rahmen der Auszählung die zu viel gegebenen Stimmen auf jeweils drei Stimmen pro Kandidatin bzw. Kandidat heruntergekürzt. Der Stimmzettel ist mit diesem Verfahren als insgesamt gültig zu werten.
Die bei einer Wahl in den einzelnen Wahlbezirken für ungültig erklärte Stimmzettel werden vom Gemeindewahlausschuss, dem die Leitung der Gemeindewahlen und die Feststellung des Wahlergebnisses obliegt, vor der Feststellung des vorläufigen amtlichen Endergebnisses stichprobenartig geprüft. Für eine weitergehende Überprüfung der Wahlergebnisse zuständig ist anschließend das Landratsamt Rems-Murr-Kreis als Kommunalaufsicht. Die Rechtsaufsichtsbehörde prüft, ob die Vorschriften über die Wahlvorbereitung, die Wahlhandlung und die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses beachtet wurden, also auch, ob die Gültigkeit und Ungültigkeit der Stimmzettel bei der Auszählung korrekt bewertet wurde. Sie hat hierfür einen Monat ab dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses Zeit. So ist zu erklären, dass die in einem Wahlbezirk in Winterbach unterlaufenen Fehler bei der Auszählung erst Anfang dieser Woche festgestellt wurden.
Nach der Berichtigung des amtlichen Wahlergebnisses durch die Kommunalaufsicht wurden bei der Gemeinderatswahl in Winterbach am Wahlsonntag insgesamt 4.118 gültige sowie 127 ungültige Stimmzettel abgegeben. Dass drei Stimmzettel von den Wahlhelfern fälschlicherweise für ungültig erklärt wurden, zeigt, dass das komplizierte Wahlrecht der Kommunalwahl nicht nur für viele Wählerinnen und Wähler, sondern auch im Rahmen der aufwendigen Auszählung eine Herausforderung ist. Zwar werden die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer vor jeder Wahl ausführlich geschult und auch die eingesetzte Software sollte gültige Stimmzettel automatisch erkennen. Einzelne Fehler sind jedoch menschlich und lassen sich leider nie vollständig ausschließen. Die Gemeindeverwaltung bedauert den Vorfall sehr und entschuldigt sich ausdrücklich bei der Bürgerschaft sowie den Kandidatinnen und Kandidaten der Gemeinderatswahl.
Auch Bürgermeister Sven Müller äußerte sein großes Bedauern: „Dass eine im Hinblick auf die Gesamtzahl der abgegebenen Stimmen derart geringe Korrektur des vorläufigen amtlichen Ergebnisses durch die Kommunalaufsicht tatsächliche Auswirkungen auf die Sitze im Gemeinderat hat, ist äußerst selten der Fall. Umso mehr macht es die Gemeindeverwaltung und mich als Bürgermeister betroffen, dass die erforderliche Korrektur sich konkret auswirkt auf den knapp erzielten und nun wegfallenden Ausgleichssitz und damit auch persönlich auf die betreffende Kandidatin der CDU, Frau Christine Wöhrle“. Er habe sich unmittelbar nach der Entscheidung des Gemeindewahlausschusses über das berichtigte Wahlergebnis mit Frau Wöhrle in Verbindung gesetzt und sich, auch im Namen der Gemeindeverwaltung, bei ihr sowie den Kandidatinnen und Kandidaten der CDU ausdrücklich entschuldigt.